Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma ACQUA SPA - Marco Vatter

Inhaber: Marco Vatter                                                                                                        
Adresse: Prager Ring 12, 97084 Würzburg, Deutschland
Telefon: +49 160 92489954 
E-Mail: 
hello@acqua.spa

I. Geltungsbereich und Vertragsschluss

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen sowie den Verkauf und die Lieferung von Waren und Ersatzteilen, die zwischen der Firma ACQUA SPA, Inhaber Marco Vatter (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt und finden keine Anwendung.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Beauftragung durch den Auftraggeber (mündlich, schriftlich, per E-Mail oder Messenger-Dienst) stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch den Auftragnehmer zustande, entweder durch schriftliche Bestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

§ 3 Preise und Abrechnung

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Bruttopreise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung für Arbeitsleistungen wird nach Zeitaufwand berechnet:
Die erste Arbeitsstunde wird voll berechnet.
Danach erfolgt die Abrechnung in Einheiten von 30 Minuten (je angefangene 30 Minuten).
(3) Materialkosten, Fahrtkosten und Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. (2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.

III. Termine und Mitwirkungspflichten

§ 5 Terminvereinbarung und Ausfallentschädigung

(1) Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vereinbarte Termine spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abzusagen (Textform oder telefonisch).
(3) Bei einer verspäteten Absage oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 190,00 € inkl. 19% MwSt. in Rechnung zu stellen.
(4) Diese Pauschale dient dem Ausgleich der reservierten und nicht anderweitig planbaren Arbeitszeit sowie der Tourenplanung.
(5) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin freien, sicheren und ungehinderten Zugang zu allen technischen Anlagen und den benötigten Seiten des Whirlpools/Spas hat.

(2) Abgrenzung der Leistungspflicht (bauseitige Arbeiten): 

·       Die notwendige Freilegung des Whirlpools.

·       Die Entfernung oder der Abbau von Terrassenbelägen, Holzverkleidungen, Verblendungen oder anderen bauseitigen Einbauten, die den Zugang zur Technik erschweren oder verhindern.

·       Diese vorbereitenden Arbeiten obliegen dem Auftraggeber und sind nicht Teil der Leistung des Auftragnehmers.

(3) Strom- und Wasseranschlüsse sind bauseits kostenlos zur Verfügung zu stellen. Haustiere sind zu sichern.

(4) Folgen bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht: 

·       Mehraufwand (Zugang ist erschwert): Ist der Zugang erschwert, aber eine Durchführung der Arbeiten möglich, ist der Auftragnehmer berechtigt, den dadurch entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand gemäß seinem gültigen Stundensatz in Rechnung zu stellen.

·       Leistungsverweigerung (Zugang unmöglich/unsicher): Stellt der Auftragnehmer fest, dass der notwendige freie Zugang oder die Freilegung gemäß Abs. 2 nicht gewährleistet ist und die gefahrlose oder fachgerechte Durchführung des Auftrags unmöglich macht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die sofortige Arbeitsaufnahme zu verweigern.

(5) Im Falle der Leistungsverweigerung oder bei daraus resultierender Wartezeit durch den Auftragnehmer, ist dieser berechtigt, die Ausfallpauschale gemäß §5, (3) in Rechnung zu stellen.

 

IV. Abnahme, Widerruf und Gewährleistung

§ 7 Abnahme

(1) Die erbrachte Leistung gilt als abgenommen, sobald:
- Die Reparatur oder Installation fertiggestellt ist.
- Das Gerät funktionsbereit an den Auftraggeber übergeben wurde.
(2) Die Abnahme gilt zudem als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 
7 Werktagen nach Fertigstellung und Rechnungsstellung schriftlich Mängel rügt.
(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist, schriftlich anzuzeigen.

§ 8 Widerrufsrecht und Ausschluss der Rücknahme

(1) Soweit dem Auftraggeber als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, erlischt dieses vorzeitig in folgenden Fällen:
- Bei Dienstleistungen (Reparatur/Wartung): Das Widerrufsrecht erlischt vollständig, sobald der Auftragnehmer die beauftragte Dienstleistung vollständig erbracht hat.
- Bei fest verbauten Waren: Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (z.B. fest montierte Pumpen, Heizungen oder Ersatzteile). - Hygieneartikel: Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. geöffnete Wasserpflegeprodukte oder Filter).
(2) Eine Rücknahme von mangelfreier Ware über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus ist ausgeschlossen.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

(1) Für die Leistungen und gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
(2) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf:
- Unsachgemäße Bedienung oder fehlerhafte Pflege (insbesondere falsche Wasserwerte).
- Normalen Verschleiß.
- Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.
(3) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

V. Schlussbestimmungen

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten und verbauten Waren und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages im Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere der DSGVO).
(2) Details zur Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen, die auf der Webseite des Auftragnehmers unter
www.acqua-spa.de/datenschutz jederzeit abrufbar ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Stand: September 2025